Ab dem 01.01.2023 wurde verpflichtend für alle Unternehmen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt.

Der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter (z.B. Steuerberater) muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zukünftig bei den Krankenkassen elektronisch abrufen. Der Arzt übermittelt die Daten zur AU elektronisch an die Krankenkasse.
Der Arbeitnehmer erhält weiterhin einen Durchschlag in Papierform für sich selbst bzw. mögliche Störfälle. Auf Wunsch erhält er zudem eine ausgedruckte AU-Bescheinigung für seinen Arbeitgeber.
Zusammenfassend gilt für euch:
Ihr seid weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Solange ihr von eurem Arzt noch eine AU bekommt, leitet diese bitte wie gewohnt weiter.
Für Rückfragen stehe ich euch natürlich gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Pia
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